Verhaltenskodex für Lieferanten

Einleitung

Unser Unternehmen bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung und den Grundsätzen von Ethik, Integrität und Gesetzes-treue. Der Verhaltenskodex und die Compliance-Richtlinien unseres Unternehmens und die Prinzipien der Global Compact-Initiative der Vereinten Nationen sind zwingende Vorgaben für alle Mitarbeiter. Auch von unseren Nachunternehmern und Lieferanten erwarten wir Integrität und ein gesetzestreues, ethisches Verhalten, das den Prinzipien der Global Compact-Initiative und den nachgenannten Mindeststandards entspricht.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, bieten wir jedem Lieferanten eindeutige und verständliche Verträge.

Vor diesem Hintergrund beschreibt der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten, was alle Lieferanten in Bezug auf Managementpraktiken und Ethik, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz sowie insbesondere im Hinblick auf Arbeits- und Menschenrechte beachten müssen.

Wir erwarten von unseren Lieferanten und Subunternehmern, dass sie den Grunds-ätzen in diesem Verhaltenskodex zustimmen. Diese sind ein Teil der Lieferantenauswahl und -bewertung. Ferner erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie diese Standards auch in der nachgeschalteten Lieferkette umsetzen

Iprotex GmbH & Co. KG stellt daher seinen Lieferanten diesen Verhaltenskodex mit dem Ziel zur Verfügung, das gemeinsame Verständnis darüber, wie Nachhaltigkeit im geschäftlichen Alltag umgesetzt werden soll, zu stärken.

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Lieferanten dürfen keine Kinderarbeit einsetzen und müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Mindestalters für Arbeitnehmer einhalten. Lieferanten sind verpflichtet, entsprechende Prüfverfahren einzuführen, um die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen. Junge Arbeitnehmer müssen gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen geschützt und gefördert werden, einschließlich angemessener Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Ausbildungsmöglichkeiten.

Löhne und Sozialleistungen

Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Vergütung, einschließlich Löhne, Sozialleistungen und Überstunden, den geltenden Gesetzen, Tarifverträgen und Industriestandards entspricht. Alle Arbeitnehmer müssen fair und pünktlich bezahlt werden, und Lieferanten müssen transparente Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Verfügung stellen. Lieferanten sollen außerdem für eine angemessene Sozialversicherung sorgen, die die Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit schützt.

Arbeitszeit

Lieferanten müssen die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit einhalten und dürfen Arbeitnehmer nicht zu übermäßigen Überstunden zwingen. Sie sind verpflichtet, an-gemessene Pausen und Erholungszeiten für die Arbeitnehmer einzuplanen und sicherzustellen, dass Überstunden auf freiwilliger Basis und angemessen vergütet werden.

Moderne Sklaverei

Lieferanten sind verpflichtet, moderne Sklaverei in jeder Form zu verhindern, einschließlich Sklaverei, Dienstbarkeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Sie müssen geeignete Kontrollen und Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass ihre Liefer-ketten frei von moderner Sklaverei sind, und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um solche Praktiken zu beenden, falls sie entdeckt werden.

Ethische Rekrutierung

Lieferanten müssen faire und transparente Rekrutierungsverfahren gewährleisten, die frei von Diskriminierung und Ausbeutung sind. Dies umfasst die Einhaltung von Mindestlöhnen, die Vermeidung von illegalen Gebühren und Zwangsmitteln sowie die Bereitstellung von klaren und verständlichen Arbeitsverträgen.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Lieferanten müssen das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen respektieren und fördern. Sie dürfen keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Arbeitnehmer ergreifen, die ihre Rechte in diesem Bereich ausüben, und müssen offen für den Dialog und die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen sein.

Nichtdiskriminierung und Belästigung

Lieferanten müssen eine Arbeitsumgebung schaffen, die frei von Diskriminierung, Belästigung und Missbrauch ist. Dies beinhaltet die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung oder sonstigen geschützten Merkmalen. Lieferanten müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Beschwerden über Diskriminierung oder Belästigung zu untersuchen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Frauenrechte

Lieferanten sind verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz zu fördern und Frauen gleiche Chancen, Gehälter und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Sie sollen Maßnahmen ergreifen, um die besonderen Bedürfnisse von Frauen in Bezug auf Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillen und Familienpflichten zu berücksichtigen und zu schützen.

Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion

Lieferanten sollen eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung schaffen, in der alle Arbeitnehmer gleichermaßen respektiert und wertgeschätzt werden. Sie sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vielfalt und Inklusion in ihren Belegschaften zu fördern und Diskriminierung und Stereotypen entgegenzuwirken.

Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern

Lieferanten müssen die Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern respektieren und fördern. Sie sind verpflichtet, Diskriminierung und Ausbeutung dieser Gruppen zu verhindern und ihre kulturelle Identität, Traditionen und Lebensgrundlagen zu schützen.

Land-, Wald- und Wasserrechte sowie Zwangsräumung

Lieferanten müssen die Land-, Wald- und Wasserrechte der lokalen Gemeinschaften, einschließlich indigener Völker, respektieren und schützen. Sie dürfen keine Zwangsräumungen durchführen und müssen alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für ihre Geschäftstätigkeit einholen.

Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften

Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften im Einklang mit den geltenden Gesetzen und internationalen Menschenrechtsstandards steht. Sie müssen angemessene Schulungen und Kontrollen einführen, um Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitspersonal zu verhindern.

Arbeitsschutz
Lieferanten sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie müssen alle geltenden Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften einhalten, sichere Arbeitsbedingungen schaffen und die Arbeitnehmer regelmäßig in sicherheitsrelevanten Fragen schulen und unterweisen.

Korruptions- und Geldwäschebekämpfung

Lieferanten müssen alle geltenden Anti-Korruptions- und Anti-Geldwäsche-Gesetze und -Vorschriften einhalten. Sie dürfen keine Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere unzulässige Zahlungen anbieten, versprechen, anfordern oder annehmen, um Geschäftsabschlüsse zu beeinflussen oder unfaire Vorteile zu erlangen.

Lieferanten müssen geeignete Verfahren und Kontrollen einführen, um Korruption und Geldwäsche in ihrer Organisation zu verhindern, aufzudecken und zu bekämpfen. Dies schließt die Schulung und Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter in Bezug auf die Risiken und die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ein.

Datenschutz und Datensicherheit

Lieferanten müssen die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten und anderen Parteien respektieren und gewährleisten. Sie müssen alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten zu schützen.

Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter in Datenschutz- und Datensicherheitsfragen schulen und aufklären und darauf achten, dass sie die einschlägigen Richtlinien und Verfahren verstehen und befolgen.

Finanzielle Verantwortung

Lieferanten müssen eine solide finanzielle Führung und Kontrolle gewährleisten und alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Buchführung, Steuern und Finanzberichterstattung einhalten. Sie müssen ihre Finanzberichte und Unterlagen genau und transparent führen und regelmäßig überprüfen.

Lieferanten müssen verantwortungsvoll und nachhaltig mit ihren finanziellen Ressourcen umgehen und ihre Geschäftspraktiken so gestalten, dass sie langfristig profitabel und wettbewerbsfähig bleiben.

Offenlegung von Informationen

Lieferanten müssen offen und transparent über ihre Geschäftstätigkeit, Finanzen, Governance und Nachhaltigkeitsleistung berichten. Sie sollen regelmäßig Berichte und Informationen veröffentlichen, die den Interessenvertretern und der Öffentlichkeit Einblick in ihre Geschäftspraktiken und ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bieten.

Lieferanten müssen auf Anfrage relevante Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die zur Überprüfung ihrer Einhaltung dieses Verhaltenskodex und der geltenden Gesetze und Vorschriften erforderlich sind.

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Lieferanten müssen sich verpflichten, faire und wettbewerbsorientierte Geschäftspraktiken einzuhalten und alle geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze und -vorschriften zu befolgen. Sie dürfen keine Preisabsprachen, Gebiets- oder Kun-denabgrenzungen, Angebotsabsprachen oder andere wettbewerbswidrige Praktiken betreiben. Sie müssen transparente und faire Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern pflegen.

Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter in den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Kartellrechts schulen und sicherstellen, dass sie die entsprechenden Gesetze und Vorschriften kennen und befolgen.

Interessenkonflikte

Lieferanten müssen Interessenkonflikte vermeiden und offenlegen, die die Objektivität und Unparteilichkeit ihrer Geschäftsentscheidungen beeinträchtigen könnten. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter keine persönlichen Vorteile, Geschenke oder Einladungen annehmen, die ihren Urteilsvermögen oder ihre Loyalität gegenüber dem Unternehmen beeinträchtigen könnten.

Lieferanten müssen geeignete Verfahren und Richtlinien einführen, um Interessenkonflikte zu identifizieren, zu verwalten und zu lösen.

Plagiate

Lieferanten müssen die Rechte am geistigen Eigentum anderer respektieren und dürfen keine Plagiate, Fälschungen oder unerlaubte Nachahmungen von Produkten, Marken oder geistigem Eigentum betreiben. Sie müssen sicherstellen, dass alle von ihnen verwendeten Materialien, Technologien und Informationen rechtmäßig erworben und verwendet werden.

Lieferanten müssen angemessene Kontrollen und Verfahren einführen, um die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zum geistigen Eigentum sicherzustellen und Plagiate in ihren Produkten und Geschäftspraktiken zu verhindern.

Geistiges Eigentum

Lieferanten müssen die Rechte am geistigen Eigentum aller beteiligten Parteien, ein-schließlich Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern, respektieren und schützen. Sie dürfen keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder geistiges Eigentum Dritter ohne deren ausdrückliche Zustimmung verwenden oder offenlegen.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Bedeutung des geistigen Eigentums verstehen und die einschlägigen Gesetze und Vorschriften kennen und befolgen.

Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Lieferanten müssen alle geltenden Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen einhalten, die von nationalen und internationalen Behörden erlassen wurden. Sie dürfen keine Geschäfte mit sanktionierten Ländern, Organisationen oder Personen betreiben oder Produkte und Technologien liefern, die gegen Ausfuhrkontrollen oder Wirtschaftssanktionen verstoßen.

Lieferanten müssen angemessene Verfahren und Kontrollen einführen, um die Einhaltung der Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen sicherzustellen und auf Änderungen in den Gesetzen und Vorschriften zu regieren.

Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung

Lieferanten müssen ein sicheres und anonymes System für Mitarbeiter und andere Interessengruppen einrichten, um Bedenken oder Informationen über mögliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex, Gesetze oder Vorschriften zu melden. Sie müssen die gemeldeten Informationen sorgfältig prüfen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um festgestellte Probleme zu beheben.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass Whistleblower vor Vergeltung, Diskriminierung oder Benachteiligung geschützt sind und dass ihre Identität vertraulich behandelt wird, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Sie müssen ihre Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf das Whistleblowing informieren und sie ermutigen, Bedenken offen und verantwortungsvoll zu äußern.

Umwelt
Berichterstattung über Treibhausgasemissionen

Lieferanten müssen ihre Treibhausgasemissionen quantifizieren und kontinuierlich überwachen. Sie sollten transparent über ihre Emissionen und Fortschritte bei der Reduzierung berichten, indem sie standardisierte Messmethoden und Berichterstattungsrahmen wie das Greenhouse Gas Protocol verwenden. Lieferanten sollten Emissionsreduktionsziele setzen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten.

Energieeffizienz

Lieferanten sind verpflichtet, Energieeffizienz in ihren Betriebsabläufen zu fördern, indem sie den Energieverbrauch systematisch überwachen und Maßnahmen zur Reduzierung implementieren. Dies kann die Verbesserung der Gebäudeisolierung, die Optimierung von Fertigungsprozessen und die Nutzung energieeffizienter Technologien und Geräte umfassen.

Erneuerbare Energien

Lieferanten sollten den Einsatz erneuerbarer Energien fördern und in erneuerbare Energietechnologien wie Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse investieren, um ihren Energiebedarf zu decken und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Darüber hinaus sollten sie ihre Mitarbeiter über die Vorteile erneuerbarer Energien informieren und sie dazu ermutigen, umweltfreundliche Energiequellen zu nutzen.

Dekarbonisierung

Lieferanten müssen sich bemühen, ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und ihren Betrieb im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zu dekarbonisieren. Dies kann durch die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Reduzierung von Material- und Produktionsabfällen und die Nutzung kohlenstoffarmer Transportmittel erreicht werden.

Wasserqualität, -verbrauch und -wirtschaft

Lieferanten müssen den Wasserverbrauch in ihren Betrieben verantwortungsvoll managen, indem sie den Verbrauch überwachen und wassersparende Technologien und Praktiken einführen. Sie sollten auch die Wasserqualität schützen, indem sie die Einleitung von Abwasser und Schadstoffen in Gewässer verhindern und Abwasser-aufbereitungsanlagen betreiben.

Luftqualität

Lieferanten müssen die Luftqualität in ihren Betrieben überwachen und Maßnahmen ergreifen, um Luftverschmutzung und schädliche Emissionen zu reduzieren. Dies kann durch den Einsatz von emissionsarmen Technologien, die Verbesserung von Produktionsprozessen, die Reduzierung von Flüchtigen Organischen Verbindungen (VOCs) und die Minimierung von Staub- und Partikelemissionen erreicht werden.

Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement

Lieferanten müssen den Einsatz von Chemikalien in ihren Betrieben verantwortungsvoll managen, indem sie Gefahrstoffe identifizieren, Risikobewertungen durchführen und angemessene Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und die Umwelt ergreifen. Dies kann die Implementierung von Chemikalieninventaren, die Schulung von Mitarbeitern in der Handhabung und Lagerung von Chemikalien und die Verwendung von weniger gefährlichen Alternativen umfassen. Lieferanten sollten auch sicherstellen, dass die Entsorgung von Chemikalien gemäß den geltenden Vorschriften und Best Practices erfolgt, um Umweltverschmutzung zu vermeiden.

Nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung

Lieferanten sollen nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung und den Einsatz umwelt-freundlicher Materialien fördern, um Ressourcenknappheit und Umweltauswirkungen zu reduzieren. Dies kann durch die Verwendung von recycelten oder erneuerbaren Materialien, die Minimierung von Produktionsabfällen und die Einführung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien in ihren Betriebsabläufen erreicht werden.

Abfallmanagement und -reduktion

Lieferanten sind verpflichtet, Abfallvermeidung und -reduktion in ihren Betrieben zu fördern. Sie sollten Verfahren zur Abfalltrennung, Recycling und Wiederverwendung einführen und ihre Mitarbeiter zur Teilnahme an Abfallreduktionsinitiativen ermutigen. Lieferanten sollten auch sicherstellen, dass gefährliche Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften und Best Practices entsorgt werden.

Biodiversität und Ökosystemschutz

Lieferanten müssen die Biodiversität und die natürlichen Ökosysteme schützen, die von ihren Geschäftstätigkeiten betroffen sind. Sie sollten Maßnahmen ergreifen, um den Verlust von Lebensräumen, die Verschlechterung von Ökosystemen und die Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern. Lieferanten sollten auch nachhaltige Beschaffungspraktiken fördern und die Verwendung von Materialien und Rohstoffen vermeiden, die negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Biodiversität haben.

Umweltzertifizierungen und -standards

Lieferanten sollten Umweltzertifizierungen und -standards wie ISO 14001, EMAS, FSC oder PEFC anstreben und einhalten, um ihre Umweltleistung zu verbessern und zu demonstrieren. Diese Zertifizierungen können dazu beitragen, die Umweltmanagementpraktiken der Lieferanten kontinuierlich zu verbessern und ihre Nachhaltigkeitsleistung gegenüber Kunden, Investoren und anderen Interessengruppen zu kommunizieren.

Sensibilisierung und Schulung

Lieferanten sollten ihre Mitarbeiter über Umweltthemen und die Bedeutung von nachhaltigen Geschäftspraktiken informieren. Sie sollten Schulungsprogramme und Sensibilisierungsinitiativen durchführen, um das Bewusstsein und die Kompetenzen der Mitarbeiter in Bezug auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen zu stärken und sie zur aktiven Teilnahme an Umweltverbesserungsmaßnahmen zu ermutigen.

Anpassung an den Klimawandel

Lieferanten sollten proaktiv Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen, um ihre Geschäftstätigkeit und Lieferketten widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu machen. Dies kann die Identifizierung von Klimarisiken, die Entwicklung von Anpassungsplänen und die Implementierung von Anpassungsmaßnahmen wie Hochwasserschutz, verbesserte Wassermanagementpraktiken und die Einführung hitzeresistenter Materialien und Technologien umfassen.

Umweltfreundliche Verpackung

Lieferanten sollten umweltfreundliche Verpackungsmaterialien und -designs verwenden, um den Verpackungsabfall zu reduzieren und die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte zu erhöhen. Sie sollten den Einsatz von Einwegkunststoffen und anderen umweltschädlichen Materialien minimieren und Verpackungen entwickeln, die leicht recycelbar, wiederverwendbar oder kompostierbar sind.

Nachhaltige Beschaffung

Lieferanten sollten nachhaltige Beschaffungspraktiken anwenden, indem sie ökologische und soziale Kriterien in ihren Beschaffungsentscheidungen berücksichtigen. Sie sollten Lieferanten und Produkte bevorzugen, die nachweislich einen geringeren Umwelt- und Sozialfußabdruck haben, und sie sollten ihre Lieferketten auf nachhaltige und ethische Praktiken überprüfen.

Umweltfreundlicher Transport

Lieferanten sollten den Umweltauswirkungen ihrer Transport- und Logistikaktivitäten Rechnung tragen und Maßnahmen ergreifen, um diese zu reduzieren. Dies kann den Einsatz von umweltfreundlichen Transportmitteln wie Elektrofahrzeugen, die Optimierung von Routen und Lieferplänen, die Reduzierung von Leerfahrten und die Förderung von intermodalen Transportlösungen beinhalten.

Lokales Umweltengagement

Lieferanten sollten sich aktiv an lokalen Umweltinitiativen beteiligen und Partnerschaften mit Umweltorganisationen, Behörden und anderen Stakeholdern eingehen, um gemeinsame Umweltziele zu erreichen. Sie sollten auch dazu beitragen, das Umweltbewusstsein in ihrer Gemeinde zu fördern und lokale Umweltprojekte wie Aufforstungs- oder Naturschutzinitiativen zu unterstützen.

Kontinuierliche Verbesserung

Lieferanten sollten sich verpflichten, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu überwachen, zu bewerten und zu verbessern. Sie sollten regelmäßig interne und externe Umweltaudits durchführen, um ihre Fortschritte bei der Erreichung ihrer Umweltziele zu verfolgen und Bereiche für weitere Verbesserungen zu identifizieren.

Insgesamt sollten Lieferanten anerkennen, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit integraler Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie und ihres Engagements gegenüber ihren Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft sind. Indem sie diesen umfassenden Verhaltenskodex befolgen und kontinuierlich

Abfallvermeidung

Lieferanten sollten sich bemühen, die Erzeugung von Abfällen zu minimieren, indem sie effiziente Produktionsmethoden anwenden, Ressourcen effektiv nutzen und Abfallreduktion in den Planungs- und Entwicklungsphasen von Projekten berücksichtigen. Sie sollten auch Verfahren zur Identifizierung und Beseitigung von Abfallquellen in ihren Betriebsabläufen implementieren.

Wiederverwendung und Recycling

Lieferanten sollten aktiv die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien und Produkten fördern. Sie sollten Systeme zur Sammlung, Trennung und Weiterverarbeitung von wiederverwendbaren oder recycelbaren Materialien einführen und ihren Mitarbeitern Schulungen und Anreize zur Teilnahme an Recyclingprogrammen bieten. Lieferanten sollten auch die Nutzung von recycelten Materialien in ihren Produkten und Verpackungen fördern.

Tierschutz

Lieferanten sind verpflichtet, den Tierschutz zu gewährleisten und tierquälerische Praktiken in ihrer Lieferkette zu vermeiden. Sie sollten Richtlinien und Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass Tiere nach ethischen und rechtlichen Standards behandelt und gehalten werden und dass tierische Produkte aus verantwortungsvollen und zertifizierten Quellen stammen.

Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung

Lieferanten müssen auf die Erhaltung der Artenvielfalt und der natürlichen Lebens-räume achten, indem sie nachhaltige Landnutzungspraktiken und den Schutz von Ökosystemen fördern. Sie sollten den Einsatz von Rohstoffen vermeiden, die zu Ent-waldung, Landraub oder Lebensraumzerstörung führen, und die Beschaffung von zertifizierten und nachhaltig bewirtschafteten Materialien sicherstellen. Lieferanten sollten sich auch an Initiativen zur Wiederaufforstung und Habitat Restaurierung be-teiligen.

Bodenqualität

Lieferanten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Bodenqualität in ihren Betrieben und in Gebieten, die von ihren Geschäftstätigkeiten betroffen sind, zu schützen und zu verbessern. Dies kann die Implementierung von Bodenschutz- und Bodenmanagementpraktiken, die Minimierung von Bodenverschmutzung und Erosion sowie die Förderung von nachhaltigen Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsmethoden umfassen.

Lärmemissionen

Lieferanten müssen die Lärmemissionen in ihren Betriebsabläufen kontrollieren und minimieren, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden. Sie sollten Lärmreduktionsmaßnahmen wie Schallschutzbarrieren, den Einsatz von leisen Maschinen und Geräten sowie die Planung von Arbeitsabläufen und Transportrouten implementieren, um Lärmexpositionen zu reduzieren.

Einhaltung Verhaltenskodex
Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten

Definition, Umsetzung und Weitergabe von Standards entlang der Lieferkette

Als verantwortungsbewusste Organisation legen wir Iprotex GmbH & Co. KG großen Wert auf Nachhaltigkeit und ethisches Handeln. Um dies in unserer gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten, stellen wir bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen an unsere Lieferanten. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Definition und Umsetzung ähnlicher Standards durch unsere Tier-1-Lieferanten sowie die verbindliche Weitergabe dieser Standards entlang der Lieferkette.

Definition und Umsetzung ähnlicher Standards durch Tier-1-Lieferanten

Als Teil unserer Nachhaltigkeitsinitiative verpflichten wir unsere unmittelbaren Tier-1-Lieferanten, ähnliche Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten. Diese Standards umfassen Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Arbeitsschutz, wirtschaftliche Leistung und Governance. Durch die klare Definition dieser Standards können unsere Lieferanten ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele festlegen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele ergreifen. Die Iprotex GmbH & Co. KG unterstützt und begleitet ihre Lieferanten aktiv bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Geschäftspraktiken.

Verbindliche Anforderungen an Tier-1-Lieferanten zur Weitergabe von Standard entlang der Lieferkette

Um die Nachhaltigkeit in unserer gesamten Lieferkette zu fördern, verlangt die Ipro-tex GmbH & Co. KG von ihren Tier-1-Lieferanten, dass sie die festgelegten Standards auch entlang der Lieferkette weitergeben. Dies wird durch verbindliche Vertragsklauseln, Schulungen und regelmäßige Überprüfungen sichergestellt. Unsere Lieferanten sind angehalten, ihre eigenen Lieferanten (Tier-2, Tier-3 usw.) zur Einhaltung der Standards zu verpflichten und auf deren Umsetzung hinzuwirken.

Mit diesen Anforderungen trägt die Iprotex GmbH & Co. KG aktiv zur Schaffung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Lieferkette bei. Wir sind stolz darauf, mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die unsere Werte teilen und engagiert an der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards arbeiten. Gemeinsam können wir einen positiven Beitrag für unsere Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft leisten.

Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex stellt eine Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung zwischen Iprotex GmbH & Co. KG und dem Lieferanten dar. Unbeschadet weiterer Rechte behält Iprotex GmbH & Co. KG sich für diesen Fall das Recht vor, die Sachverhaltsaufklärung und Einleitung von Gegenmaßnahmen von seinem Lieferanten zu verlangen.

Werden durch den Lieferanten nachweislich keine geeigneten Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeleitet oder wiegt der Verstoß derart schwer, dass eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung für Iprotex GmbH & Co. KG unzumutbar wird, behält sich Iprotex GmbH & Co. KG unbeschadet weiterer Rechte das Recht vor, das betroffene Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.

Überwachung
Die Iprotex GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, zu überwachen, ob dieser Verhaltenskodex für Lieferanten eingehalten wird. Zu diesem Zweck wird der Iprotex GmbH & Co. KG das Recht eingeräumt, Informationen oder Bestätigungen/ Nachweise bezüglich der Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen anzufordern, indem dem Lieferanten regelmäßig entsprechende Fragebögen zugesandt werden, in denen er um eine Selbstauskunft gebeten wird.

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oder rufen Sie an unter +49(0) 92 51 89 92-0

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