Nachhaltigkeit in der Beschaffung

Vorwort

Wir sind überzeugt, dass „Nachhaltigkeit“ eine Investition in unsere Zukunft darstellt. Aber sie ist auch Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg. Sie eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten und ermöglicht uns Risiken zu minimieren und Lösungen für ökologische, soziale sowie unternehmerische Herausforderungen zu finden – für uns und unsere Stakeholder.

Unser Lieferantennetzwerk leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung und Innovationskraft und damit zu unserem Erfolg. Daher tragen unsere Lieferanten auch maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Nachhaltigkeitsziele erreichen, wie z. B. die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Reduzierung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus. Daher ist es wichtig, dass unsere Geschäftspartner die gleichen Um-welt-, Sozial- und Governance-Standards erfüllen, an denen wir uns selbst messen.

Dieses Dokument fasst die Leitprinzipien für das Lieferantennetzwerk in Übereinstimmung mit international anerkannten Standards und Richtlinien zusammen. Wir verlangen von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen stets sicherstellen, die Umwelt schützen und die Menschenrechte im Einklang mit internationalen Erwartungen achten und respektieren. Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten von Produktionsmaterial sowie nicht produktionsbezogenem Material sind in dem „Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten“ spezifiziert. Die Bewertung der Erfüllung unserer Nachhaltigkeitsanforderungen durch Lieferanten ist vollständig in unserem Beschaffungsprozess verankert.

Wir glauben, dass wir die gesamthafte Nachhaltigkeitsleistung nur durch kontinuierliche Lieferantenentwicklung sowie konsequentes Lieferanten- und Sublieferantenmanagement steigern können. Angesichts des Lieferantennetzwerks sind wir auf gemeinsame Aktivitäten mit unseren direkten Lieferanten angewiesen, um mehr Transparenz zu schaffen und mehr Wirksamkeit zu erzielen.

Ökologische Verantwortung

Umweltschutz

Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie sowohl nationale als auch internationale Umweltstandards und -gesetze einhalten und ein effektives, zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) betreiben, um den Ressourcenverbrauch (insbesondere Energie, Wasser, Rohstoffe, Primärmaterial) und die Umweltauswirkungen (insbesondere Emissionen, Schadstoffe, Abfälle) kontinuierlich zu minimieren.

Materialverbote

Unsere Lieferanten und Sublieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Beschränkung, Registrierung und erforderlichenfalls die Zulassung oder Meldung chemischer Stoffe, die im Endprodukt oder Produktionsprozess enthalten sind, einhalten, sofern diese für den entsprechenden Markt gelten (z. B. REACH). Darüber hinaus müssen die Lieferanten neue und bewährte Verfahren anwenden, die nicht nur die Lieferung der Teile und Komponenten sicherstellen, sondern auch Umwelt sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

Zur Umsetzung der oben genannten Standards sollen unsere Lieferanten Informationen bereitstellen, welche bei der Identifizierung kritischer Teile und bei der Ersetzung der betroffenen Teile entsprechend den technischen, unternehmerischen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen uns unterstützen.

Soziale Verantwortung

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Für uns ist es von essenzieller Bedeutung, dass alle unternehmerischen Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern sowie der Gesellschaft berücksichtigen. Wie in der „Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen“ sowie im „Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen“ heißt, gilt dies sowohl für uns selbst als auch für ihre Geschäftspartner.

Daher sind alle Lieferanten aufgerufen, die Grundsätze und Rechte zu beachten, die in den Leitlinien der UN-Initiative „Global Compact“ und der „Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen“ festgelegt sind sowie ihre Sorgfaltsprozesse an den Anforderungen der „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen auszurichten.

Von besonderer Bedeutung ist die Achtung der Menschenwürde sowie international anerkannter Menschenrechte, wie

  • das Verbot von Kinderarbeit,
  • das Verbot moderner Sklaverei (d. h. Sklaverei, Dienstbarkeit und erzwungene bzw. unter Zwang geleistete Arbeit und Menschenhandel),
  • das Verbot von Belästigung und Diskriminierung,
  • Gewährleistung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen und
  • Einhaltung aller anzuwendenden Arbeitsvorschriften z.B. in Bezug auf Arbeitszeiten, Entlohnung und Sozialleistungen sowie Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie sowohl nationale als auch internationale Standards und Gesetze zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einhalten sowie ein effektives, zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem z.B. nach ISO 45001 betreiben, um Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten inkl. der Kontraktoren vor Ort zu minimieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung

Gewinnung, Produktion, Transport, Handel, Verarbeitung und Export bestimmter Rohstoffe entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette können mit hohen ESG Risiken für Mensch und Umwelt verbunden sein. Unser Ziel ist es, in unseren Produkten nur Rohstoffe zu verwenden, deren Gewinnung, Produktion, Transport, Handel, Verarbeitung und Export weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen, Gesundheits- und Sicherheitsproblemen, Umweltverschmutzung oder Compliance-Verstößen beitragen.

In Bezug auf Rohstoffe wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (sog. „3TG“) aus Konflikt und Hochrisikogebieten (sog. „CAHRAs“) wie der Demokratischen Republik Kongo (DRC) sowie andere Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Kupfer etc. haben wir Prozesse etabliert und erwarten, dass unsere Lieferanten dasselbe tun. Hütten bzw. Schmelzen und Raffinerien ohne einen angemessenen und geprüften Sorgfaltsprozess sollen ausgeschlossen werden. Auf Verlangen sollen die Lieferanten Auskunft über ihre Lieferkette erteilen, einschließlich von Informationen über die Materialherkunft, wie z. B. über den „Responsible Minerals Assurance Process“ (RMAP) der RMI.

Rohstoffe sollten aus überprüften Quellen bezogen werden, z.B. nach Möglichkeit unter Anwendung einer Zertifizierung durch unabhängige Dritte, wie dem Standard für verantwortungsvollen Bergbau der „Initiative for Responsible Mining Assurance“ (IRMA).

Indigene Völker

Die Rechte indigener Völker sowie lokaler Gemeinschaften sollen in der gesamten Lieferkette im Einklang mit der „Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker“ geachtet, gefördert und geschützt werden. Die Lieferanten sind verpflichtet, sich nicht an Landraub zu beteiligen, die im Rahmen des UN-REDD Programms definierte freie, vorherige und informierte Zustimmung (free, prior and informed consent – FPIC) von bestehenden Landnutzern einzuholen und eine angemessene Entschädigung zu fördern, wenn dem Lieferanten Landnutzung gewährt wurde.

Tierwohl und Tierschutz

Für uns ist es von großer Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten auch das Wohl von Tieren berücksichtigen. Daher wird von betroffenen Lieferanten die Implementierung von Standards und Best-Practice Methoden für die Einhaltung des Tierschutzes entlang der gesamten Lieferkette erwartet. Grundsätzlich sind Tierversuche zu vermeiden und alternative tierversuchsfreie Methoden zu bevorzugen, sofern Tierversuche nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. In allen Fällen sind national und international geltende Re-gelungen zu Tierschutz und Tierversuchen, wie z.B. das Deutsche Tierschutzgesetz oder die Richtlinie 2010/63 der Europäischen Union (sog. ‚Versuchstierrichtlinie‘) einzuhalten.

Darüber hinaus bekennen wir uns zu folgenden ethischen Prinzipien und erwartet deren Einhaltung durch Lieferanten und Sublieferanten entlang der gesamten Lieferkette:

  • Das „3R“-Prinzip zu Tierversuchen (Reduction, Refinement, Replacement),
  • die „Fünf Freiheiten“ des Farm Animal Welfare Committee (FAWC) zur Beurteilung des Wohlbefindens von Tieren sowie
  • die Grundsätze der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zum Tierwohl (Terrestrial Animal Health Code).

 

Unternehmensführung

Gemäß unserem Verhaltenskodex ist verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln integraler Bestandteil unseres Unternehmens. Wir fordern Compliance nicht nur von unseren Mitarbeitern, sondern von allen Geschäftspartnern ein, insbesondere in Bezug auf die Themen Korruptions- und Betrugsprävention, Kartellangelegenheiten, Steuervorschriften, Datenschutz sowie Exportkontrollen. Um die Einhaltung zu gewährleisten, erwarten wir von ihren Geschäftspartnern, dass sie ein angemessenes und effektives Compliance Management System in ihrer Organisation implementieren.

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